Ob im Urlaub, auf Geschäftsreisen oder bei einem längeren Auslandsaufenthalt – Auslandskrankenversicherungen decken die Kosten, die im Falle einer Erkrankung anfallen. Im Wesentlichen sind dies Aufwendungen für:
- die ärztliche Behandlung
- den ambulanten oder stationären Krankenhausaufenthalt
- Bergungen und Krankentransporte
- Rücktransporte
- Bestattung und/oder Rückführung im Todesfall
Erbracht werden dieser Leistungen, wenn die Krankheit/Erkrankung erst während der Reise akut wird und wenn eine Behandlung einer Krankheit weder geplant noch vorherzusehen war. Aus diesem Grund sind chronische Erkrankungen wie Herzleiden, Diabetes oder bereits diagnostizierte Krebsleiden aus Auslandskrankenversicherungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Vertragsformen
Begrifflich unterscheidet man Auslands- und Reisekrankenversicherungen. Der Begriff Reisekrankenversicherung wird für Policen verwendet, die Reisen mit einer maximalen Dauer von 90 Tagen versichern. Unter dem Begriff Auslandskrankenversicherung werden alle Policen zusammengefasst, die eine längere Laufzeit haben.
Grundlegender ist jedoch ein anderes Unterscheidungsmerkmal: Auslandskrankenversicherungen können entweder als Einmal- oder als Jahrespolicen abgeschlossen werden. Mit einer Jahrespolice lassen sich beliebig viele Reise in einem Jahr versichern. Der Versicherungsschutz für die jeweilige Einzelreise währt dabei aber nicht länger als 42 respektive 56 Tage (mitversicherte Geschäftsreisen sind meist für 10 Tage versichert). Jahrespolicen gelten bis zum Ablauf eines Versicherungsjahres. Werden sie nicht gekündigt, verlängern sie sich um ein weiteres Jahr.
Auslandskrankenversicherungen, denen eine Einmalpolicen zu Grunde liegt, versichern dagegen nur eine Einzelreise oder einen längeren Auslandsaufenthalt. Im Bereich der sogenannten Reisekrankenversicherungen besteht der Versicherungsschutz generell drei Monate (90 Tage). Dauert die Reise kürzer, endet dieser mit dem Zeitpunkt der Rückreise. Im Bereich der Auslandskrankenversicherungen lassen sich mit einer Einmalpolice auch Reisen versichern, die längstens 365 Tage dauern können.
Einmalpolicen können aber auch für Auslandsaufenthalte abgeschlossen werden, die nicht primär als Urlaub gedacht sind. Die meisten Reiseversicherungsgesellschaften haben spezielle Angebote für Au-Pairs, Studenten, Senioren (Rentner), Expatriaten oder Auswanderer im Sortiment. Die Laufzeiten dieser Policen sind breit gefächert, von wenigen Monaten über mehrere Jahre bis hin zu einem lebenslangen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist jedoch ein Hauptwohnsitz in Deutschland.
Auslandskrankenversicherung oder gesetzliche/private Krankenversicherung?
Während eines Auslandsaufenthalts ist man vielfach auch durch die gesetzliche/private Krankenversicherung geschützt. Private Krankenkassen gewähren europaweit dieselben Versicherungsleistungen, außerhalb Europas sind diese allerdings auf einen Monat begrenzt. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten in Ländern der EU, des EWR und in Staaten, die mit Deutschland eine Sozialversicherungsabkommen vereinbart haben. Die Kostenerstattung richtet sich jedoch nach den Sozialversicherungsrichtlinien des jeweiligen Aufenthaltslandes. Deshalb kommt es bei einer Inanspruchnahme von Behandlungsleistungen oft zu erheblichen Nachforderungen. Zudem ist ein Krankenrücktransport nicht inkludiert.